Die Übernahme, Änderung oder Neuerung des Artikel 11 und Artikel 13 im EU- Gesetz, die das Internet einschränken soll ist entschieden und doch noch nicht ganz.
Eine entscheidende Abstimmung war am 12. September, da stimmten die Abgeordneten in der EU mit ja. Allerdings ist die endgültige Abstimmung erst im Frühjahr 2019. Es scheint verloren, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Bei der Abstimmung kam das folgende heraus:
(ich habe selbst einige unnötige Dopplungen und Satzbaufehler entdeckt, aber es war der ausführlichste Auszug zur neuen Umsetzung des Gesetzes)
Art. 13 – Upload-Filter
- Der jetzige Entwurf sieht nicht mehr wie zuvor relativ explizit die Einführung von Upload-Filtern vor. Der alte Entwurf hatte Plattformen wie YouTube verpflichten wollen, vor dem Upload durch seine Nutzer die Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen. Ohne die Zustimmung durfte das Material nicht veröffentlicht werden. Dies wurde nun geändert. Jetzt soll es so aussehen, dass YouTube, Facebook & Co. für urheberrechtsverletzende Inhalte voll haften. Bislang sieht die Rechtslage für diese grundsätzlich legalen Plattformen so aus, dass für sie nur eine Haftung als sog. „Störer“ auf Unterlassung in Betracht kommt. Im Hinblick auf eine Haftung auch auf Schadensersatz gilt eine Haftungsprivilegierung. Daher ist es bislang grundsätzlich ist es so, dass Plattformen erst für eine Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden können, wenn sie im notice-and-takedown-Verfahren auf diese aufmerksam gemacht wurden und dann nicht reagieren. Eine Vorab-Kontrolle war grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings hat der BGH am 13.09.2018 zur Frage einer weitergehenden Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen Dritter dem EuGH vorgelegt. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens will der neue Parlamentsvorschlag nun gänzlich auf die Haftungsprivilegierung aus der E-Commerce-Richtlinie verzichten. Letztlich, so die Kritiker der Reform, wird dies dazu führen, dass YouTube & Co. stärker als bislang auf Upload-Filter setzen werden.
- In der Praxis soll die Haftungsregel die großen Plattformen dazu bringen, die Rechteinhaber für urheberrechtlich geschütztes Material zu entlohnen, um Klagen der Urheber zu vermeiden. Urheber und Plattformbetreiber sollen dazu Lizenzvereinbarungen abschließen, sodass Dritte weiterhin urheberrechtlich geschütztes Material dort einstellen können, die Großen dafür aber zahlen. Urheber sollen andererseits aber auch nicht verpflichtet werden, überhaupt die Nutzung ihrer Werke zuzulassen.
- Außerdem sollen die Plattformen verpflichtet werden, Menschen zu beschäftigen, die zügig im Wege eines Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismus auf eingereichte Beschwerden wegen „Overblockings“ reagieren. Dies soll verhindern, dass allein die Technik darüber entscheidet, ob Inhalte geblockt bzw. gelöscht werden. Nutzer müssen sich alternativ auch bei Mitarbeitern des Unternehmens beschweren können.
- Von der Haftungsverschärfung betroffen sein sollen nun recht explizit Plattformen wie der Google-Konzern mit YouTube sowie Facebook, Instagram und Twitter. Denn es sollen nur solche Plattformen erfasst sein, die Inhalte sortieren und bewerben.
- Nichtkommerzielle Plattformen wie insbesondere die Online-Enzyklopädie Wikipedia sind explizit vom Anwendungsbereich der Änderungen ausgenommen. Auch kleine und Kleinstunternehmen sollen nicht betroffen sein, um keine Start-Ups und Innovationen zu verhindern. Schließlich werden Bildungsplattformen, Cloud-Anbieter, Open-Source-Softwareplattformen und Handelsplätze nicht mehr in dem Vorschlag erfasst.
Art. 11 – Leistungsschutzrecht
Beim Leistungsschutzrecht wurde der Kern des alten Vorschlags ebenfalls erhalten, allerdings mit einigen Änderungen:
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Letztlich geht es auch hier geht es vornehmlich darum, die großen Akteure wie Google mit Google News, Facebook und Twitter zu treffen, die bei Online-Artikeln immer die vollständigen Überschriften inkl. recht ausführlicher Vorschautexte anzeigen. Das sollte in dem neuen Entwurf noch einmal deutlicher werden.
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Die Veröffentlichung von Hyperlinks zu Presseartikeln inklusive einzelner Wörter sollen künftig weiter ohne Lizenz erlaubt sein. Damit ist aber auch klar, dass nur noch einzelne Wörter und nicht mehr vollständige Überschriften angezeigt werden können.
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Die Nutzung durch Einzelpersonen und das Setzen von Hyperlinks sollen auch in diesem Vorschlag ausdrücklich aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen sein.
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Die Verlage sollen an der Verwertung der Werke beteiligt werden. Und dieses Mal ist in dem Vorschlag auch explizit vorgesehen, dass die Werkschaffenden selbst, also gerade auch die Journalisten zwingend an den Einnahmen beteiligt werden müssen.
Das hört sich jetzt natürlich nicht per se schlecht an. Leider hat aber niemand über die Folgen nachgedacht. Ein teurer Webfilter, der verwendet werden sollte um Urheberrechtsverletzungen zu erkennen, war angedacht, ist jedoch verworfen worden. Die Idee, dass die große Firmen und nicht die kleinen Nutzer zahlen sollen, klingt ja nicht schlecht, wirkt sich aber wahrscheinlich so aus, dass einige Unternehmen kleine User einfach nicht mehr aufnehmen und bestehende Accounts einstampfen. Demnach hätte zum Beispiel YouTube dann nur noch Nutzer mit 1.000.000 Abonnenten und mehr, bzw. die Chanel der Öffentlich- Rechtlichen im Programm, denn dann muss man für den Inhalt der anderen Chanel nicht haften. Die bestehenden Kanäle zu sperren ist ein leichtes. Der Verlust an Entertainment, aber auch an Wissensvermittlung über Tutorials und teilweise öffentliche Vorlesungen, Erklärungen zu Mathe oder freien Sprachunterricht wären die Folge. Das hört sich schwarzmalerisch an, das Problem ist, dass sich YouTube so ähnlich äußerte. Man muss auch sagen, dass der oben stehende Entwurf mit Ausnahmen kleiner Firmen und Open Source Projekten schon eine abgespeckte Form des ursprünglichen Entwurfes ist. Bei der nächsten Abstimmung wird vielleicht auch noch über weitere Folgen nachgedacht und diese verhindert. Der Punkt ist vielleicht und nicht sicher, deshalb muss eben jeder, der Interesse hat aktiv werden.
Beim Verlinken geht es darum, dass keine ausführlichen Texte mehr angezeigt werden. Wer liest denn dann noch den Artikel? Man soll nur noch Worte sehen können und keine Überschriften mehr!
Ohne Spaß, was soll das? Wenn ich nicht einmal den Namen des Artikels sehe, warum sollte ich die Zeitung dann überhaupt noch anklicken. Das hilft dem Verlag nicht, das nimmt ihm die wenigen Kunden, die er ohnehin schon hat!
Ich suche doch nach etwas konkretem, warum will ich mich dann durch 100 Links klicken, um mein gewolltes Ergebnis zu finden, wenn ich vorher einfach überfliegen konnte, ob der Inhalt meinen Vorstellungen entspricht oder ob es sich um einen ähnlichen Kontext, aber doch ein anderes Problem handelt?
Diese Ausschnitte sind doch eher ein Klappentext! Warum ist das Urheberhecht denn verletzt wenn man so etwas wie einen Klappentext liest, das mache ich in der Buchhandlung auch. Sonst kaufe ich doch kein Buch.
Was passiert wenn ein kleines Medium groß wird?
Dann muss es von heute auf Morgen, wenn es explodiert, andere Richtlinien einhalten. Wie sollen diese Webseiten sich das dann leisten? Wie lange haben sie Zeit auf zu räumen? Dürfen sie aufräumen? Müssen sie solange offline gehen und Einbußen hinnehmen?
Wann beginnt eine Urheberrechtsverletzung? Diese Frage ist in den verschiedenen EU- Ländern unterschiedlich definiert.
Das Problem ist nicht, dass das Gesetz an die großen Konzerne will, das Problem ist deren Umsetzung. In Spanien hat ein Probelauf des Artikel 11 dazu geführt, das zuerst GoogleNews seinen Dienst eingestellt hat und darauf kleine und mittelgroße Zeitungen Probleme bekamen. Wahrscheinlich ist diesem Testlauf zu verdanken, dass der neue Artikel kleinere und mittelgroße Unternehmen ausschließt. An dieser Stelle sieht man also, das nachgedacht wurde, aber noch nicht genug.
Das Problem ist, dass man nur noch Ausschnitte von Überschriften zeigen darf. Überschriften fallen schon unter das Urheberrecht. Die Frage ist, darf man dann noch Artikel teilen? Die öffentlich im Internet stehen? Oder darf man sie nur noch per Privatnachricht senden? Stehen sie dann noch frei zugänglich im Internet? Auch die Frage ist ungeklärt!
Soll für jeden Link bezahlt werden, um ihn verwenden zu dürfen? So sieht der Plan in Bezug auf Verlage aus, man soll für Ausschnitte aus Artikeln zahlen, also für einen Link. Das hört sich gut für die Verlage an, aber werden sie dann noch verlinkt? Das ist die Frage. Oder wird es dann so wenig Links geben, dass somit die Werbung für die Unternehmen wegfällt und dadurch die Einnahmen. Klingt auch nach schwarz Malerei, ist aber auch irgendwie das Prinzip des freien Internets.
Was darf man überhaupt noch teilen?
Und wenn eine Suchmaschine nach Urheberrechtsverletzungen sucht, ist dann alles eine Verletzung?
Es gibt an Universitäten Programme, die nach Plagiaten suchen. Hat man mit irgendeinem Werk 3 oder mehr übereinstimmende, hintereinander fallende Worte, so handelt es sich um ein Plagiat.
Der Prof. oder eher seine HiWis kümmern sich dann darum nach zu sehen, ob es sich hier um allgemeine Redewendungen und Formulierungen handelt, was in über 50% der Fall ist. Hier handelt es sich dann also in 50% der als Plagiat gekennzeichneten Arbeit gar nicht um ein Plagiat. Ähnlich würde es dann auch mit der Prüfung auf das Urheberrecht aussehen.Dann soll es eine Prüfung außerhalb einer Maschine geben, als Pflicht, das ist sinnvoll, es rechnet sich aber nicht. Die Frage ist ob es durchsetzbar ist, ich würde es aber befürworten. Hier geht es nämlich um die Meinungsfreiheit, denn ohne zweite Prüfung würden Zitate als Urheberrechtsverletzung erkannt werden. Auch Anspielungen und Zitate enthalten Ausschnitte aus Filmen oder Passagen, die in Büchern vorkommen, teilweise muss so etwas „per Hand“ herausgearbeitet werden. Das würde aber bei Youtube beispielsweise schwer zu bewerkstelligen sein, aufgrund der Menge an hochgeladenen Content. Hier ist also wieder die Frage, das Geld in die Prüfung von Videos legen oder kleine Kanäle einstampfen, um kein Risiko ein zu gehen? Zudem sollen kleine Unternehmen ausgenommen werden um diese zu schützen. Wenn die großen Unternehmen aber tatsächlich die beschriebenen drastischen Maßnahmen durchziehen, dann fehlt diesen kleinen Unternehmen das Sprachrohr. Was sind die Kommunikationkanäle kleiner und neuer Unternehmen?
Facebook! Google! Instagram! Vielleicht YouTube!
Mann will Start Ups schützen, könnte ihnen aber die Kommunikationskanäle zerstören.
Im Moment steht YouTube laut einem Brief der Chefin dem Gesetz negativ gegenüber. Sie ruft zum Protest auf. In einem offenen Brief, den sie mehrmals im Jahr an die Community heraus gibt, sagt sie, dass das Gesetz das Ende der kleinen Kanäle bedeuten würde.
(Das lässt sich schnell, noch über Google finden, mit Artikel13 YouTube Chefin und wird auch in diversen Videos angesprochen, die Kanäle sind aber semi-seriös, wohl auch, weil das Problem nur semi-öffentlich behandelt wird)
Eine Alternative zum sperren kleiner Kanäle in Europa wäre ein Rechtsstreit um das Urheberrecht. Man müsste definieren wann sich ein Konzern bedroht fühlt. Darf ich zum Beispiel ein Let’s Play machen?
Da scheiden sich die Geister.
Während viele Spielehersteller Let’s Plays und die Werbung durch YouTuber, via, zum Beispiel, dem öffentlichen zeigen des Spieleanbieters und seines Standes aus der GamesCom befürworten, war Nintendo lange dagegen. Nintendo hat das nicht als Werbung sondern als Verletzung des Urheberrechts gesehen.
Was für den einen okay ist, ist für den anderen also ein Einschnitt in seine Rechte, es kann also zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, die weitaus mehr kosten als das Sperren der Kanäle, die ohnehin am wenigsten einbringen.
Denn der Unterschied lässt sich auch in Filmen erkennen. LukasFilm/ Lucas Film (wie auch immer, die denen Star Wars vor Disney gehörte) hat Beispielweise alle Anspielungen auf die Star Wars Charaktere so gut geschützt, das ein, wie in The Big Bang Theory geplantes, Star Wars Café, mit einem Kaffee O Leia, immens teuer wäre, wegen der Verwendung der Charaktere, in den Produktnamen. Wie weit darf man also auf Star Wars überhaupt anspielen?
Warner Bros dem Gegenüber sieht den Harry Potter Content auf YouTube bis zu einem hohen Grad als Werbung an, denn der Fan kauft, was er sieht und was seinem Idol zu gefallen scheint!
Es ist also nicht alles schwarz und weiß und das Gesetz daher wenig durchdacht.
YouTube setzt seit diesem Jahr auf (noch) zusätzlichen bezahlten Content bei den großen Kanälen. Sicher kein Zufall!
Der bezahlte Content wäre nicht mehr im üblichen Sinne frei zugänglich und man könnte durch Prozente an den 5€, die man an den YouTuber zahlt, Lizenzrechte bezahlen.
Im Endeffekt wäre das Gesetz also mit einer guten Absicht entstanden und würde den öffentlichen Content zerstören und dann doch wieder das Kapital der Konzerne steigern.
Eine erste Petition mit über 1.000.000 Stimmen wurde nicht zur Rate gezogen, allein das zeigt, wir brauchen mehr Aufmerksamkeit, in der letzten Sekunde, das hat bei TTIP ja auch funktioniert.
Warum ich vorher nicht geschrieben habe?
Weil ich schlichtweg keine Zeit hatte.
https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilterhttps://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter
https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter
https://weact.campact.de/petitions/das-ende-des-freien-internets-1
Schönen Gruß, Auf Wiedersehen
(Zitat: Die Toten Hosen – Schönen Tag Auf Wiedersehen, entnommen aus dem Titel des Liedes (solange ich das noch schreiben darf))